DIE ZEIT TICKT:
Ab dem 19.06.2026 kommen Sie eventuell nicht mehr aus Ihrer Rürup-Rente heraus! Vor kurzem ist eine Gesetzesänderung zum Nachteil von Versicherungskunden in Kraft getreten. Konkret wird das Widerrufsrecht von Versicherungen ab dem 19.06.2026 drastisch einschränkt. Die Tragweite der Gesetzesänderung ist aktuell unklar. Einige Rechtsexperten befürchten, dass die Einschränkung des Widerrufsrechts auch bestehende Rürup-Renten betrifft. Wollen Sie auf Nummer Sicher gehen und das Risiko vermeiden, dass Sie Ihr Widerrufsrecht verlieren? Dann handeln Sie jetzt und lassen Sie Ihre Rürup-Rente kostenfrei durch unsere Fachanwälte prüfen.
So können Sie mit Gewinn aus Ihrer unkündbaren Rürup-Rente herauskommen:
Widerruf und Rückabwicklung
2014 hat der Bundesgerichtshof ein bahnbrechendes Urteil zu Gunsten von Versicherungskunden gesprochen. Dieses Urteil gewährt zahlreichen Versicherungskunden ein „ewiges Widerrufsrecht“.
Falls Sie betroffen sind, können Sie Ihre Versicherungen noch viele Jahre nach Abschluss widerrufen und rückabwickeln. Umgangssprachlich wird auch vom "Widerrufsjoker" gesprochen.
Das Beste
Die Beiträge zu Ihrer Rürup-Rente konnten Sie steuerlich geltend machen und haben im Folgejahr eine Steuererstattung vom Finanzamt erhalten.
Was Kunden oft nicht erklärt wurde: Die späteren Rentenzahlungen aus Ihrer Rürup-Rente müssen Sie im Ruhestand versteuern.
Was passiert mit diesen Steuererstattungen, falls Ihr Vertrag erfolgreich rückabgewickelt wird?
Das Finanzgericht Düsseldorf (1 K 292/19 E vom 11.06.2021, Link) hat entschieden, dass bei einer Rückabwicklung einer Rürup-Rente die vierjährige Festsetzungsverjährung Anwendung findet.
Mit anderen Worten: Das Finanzamt durfte nur die Steuererstattungen der letzten vier Jahre zurückfordern.
Praxishinweis: Die Rürup-Rente gibt es seit 2005. Die Rückabwicklung von Rürup-Renten, die vor vielen Jahren abgeschlossen wurden, könnte somit finanziell besonders vorteilhaft sein. Denn Sie müssen möglicherweise nur einen Teil der erhaltenen Steuervorteile zurückgeben. Der Großteil der Steuererstattung ist durch die Festsetzungsverjährung geschützt.
Warum wir? Was wir anders machen
Nur bei uns erhalten Sie eine juristische und eine finanzmathematische Überprüfung Ihrer Rürup-Rente. Als echte Honorarberater sind wir nur unseren Mandanten verpflichtet. Wir akzeptieren keine Zahlungen von Produktgebern oder Rechtsanwälten.
Falls Ihre Rürup-Rente finanziell sinnvoll ist, dann sagen wir Ihnen das auch.
Ihr Vorteil
Nur mit dem Widerrufsjoker kommen Sie aus Ihrer Rürup-Rente heraus.
Im Erfolgsfall bekommen Sie deutlich mehr Geld von Ihrem Versicherer. Denn Sie können die Abschluss- und Verwaltungskosten zurückbekommen und eine Nutzungsentschädigung erhalten.
Weiter unten finden Sie einige Erfolge unserer Partneranwälte, die für unsere Mandanten erzielt wurden.
So erhalten Sie Ihre kostenfreie Prüfung in 3 einfachen Schritten
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Sie erhalten umgehend unsere Checkliste. Danach schicken Sie uns einige Vertragsunterlagen.
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Unsere Partneranwälte überprüfen Ihre Vertragsunterlagen. Sie erfahren, ob Chancen auf eine Rückabwicklung bestehen, wie hoch Ihr Anspruch sein könnte und wie hoch unser erfolgsabhängiges Honorar in Ihrem Fall wäre.
Danach entscheiden Sie, ob Sie den Widerrufsjoker mit unserer Unterstützung ziehen möchten.
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Das sagen unsere zufriedenen Kunden
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Die Beratung sowie Unterstützung ist während des gesamten Zeitraumes sehr professionell gewesen. Die Rückabwicklung hat sehr gut funktioniert. Daher kann ich die Zusammenarbeit nur sehr empfehlen.
Jens H.
Profis!
Sehr kompetente Beratung und unproblematischer Ablauf des gesamten Verfahrens. Vielen Dank!!!
dr. constantin e.
Ich habe jetzt Klarheit. Danke!
Service und Beratung waren sehr gut. In meinem speziellen Falls konnte allerdings keine Leistung durchgeführt werden.
anne l.
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Die Rückabwicklung der Versicherung hat bestens geklappt, der Weg war steinig und wir hatten trotzdem während der gesamten Zeit keine zusätzliche Arbeit. Die Kanzlei hat alles geregelt und wir können sie jedem nur wärmsten empfehlen.
birte t.
Zeit, zu handeln
Viele Basisrenten sind schöngerechnet.
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Warum wir?
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Wir sind seit 2017 aktiv und haben über 3.000 Rückabwicklungen begleitet.
Es wird oft behauptet, dass nur Rürup-Renten rückabwickelt werden können, die vor 2008 abgeschlossen wurden. Das ist nicht korrekt. Wir nehmen deshalb auch Rürup-Renten zur Prüfung an, die nach 2008 abgeschlossen wurden.
Falls Sie es wünschen, begleiten wir Ihre gesamte Rückabwicklung. Wir werden nur auf Erfolgsbasis bezahlt und sind 100 % mit Ihnen im Boot. Kein Erfolg, kein Honorar.
Die Höhe unserer Erfolgsbeteiligung basiert auf dem Mehrwert, den Sie durch die Rückabwicklung erhalten. Sie hängt auch davon ab, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder eine Kostenübernahme durch uns wünschen.
Die Höhe der Erfolgsbeteiligung erfahren Sie transparent mit dem Ergebnis der Vertragsprüfung.
Warum Sie Ihre Rürup‒Rente auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung prüfen lassen sollten
ENDLICH KLARHEIT
Sie verlieren kein Geld mehr. Wir haben in den vergangenen Jahren über 1.000 Rürup-Renten finanzmathematisch überprüft. Das ernüchternde Ergebnis: 92 % der Verträge waren finanziell unvorteilhaft für die Versicherungskunden.
STEUERVORTEIL
Das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 1 K 292/19 E) hat entschieden, dass Versicherungskunden bei einer erfolgreichen Rückabwicklung unter Umständen einen Teil der genossenen Steuervorteile nicht zurückzahlen müssen.
MEHR GELD
Sie können mit einer Prüfung nur gewinnen. Entweder haben Sie einen der wenigen sinnvollen Rürup-Renten-Verträge. Oder Sie bekommen Klarheit und die Chance, doch noch mit Gewinn aus Ihrer Rürup-Rente herauszukommen.
Achim Teske im Interview
bei Prof. Hartmut Walz Deutschlands Verbraucherschützer Nr. 1
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Die 7 Fallstricke bei Rürup-Renten (Basisrenten),
die Sie kennen sollten
1
Mit einer Rürup-Rente “sparen” Sie keine Steuern
Das Nr. 1 Verkaufsargument der Versicherungsbranche ist wahrscheinlich, dass man mit einer Rürup-Rente “Steuern sparen” kann. Das ist nur die halbe Wahrheit.
So wie bei der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung können die Beiträge für eine Rürup-Rente in der Ansparphase steuerlich geltend gemacht werden. Aber: Die Rentenzahlungen im Ruhestand müssen versteuert werden. Man spricht hier von “nachgelagerter Besteuerung”.
Viele Menschen haben im Ruhestand weniger Einkommen als im Erwerbsleben. Die Auszahlungen aus der Rürup-Rente werden dann mit einem geringeren Steuersatz versteuert. Ob man langfristig wirklich Steuern spart, hängt jedoch von der zukünftigen Höhe des zu versteuernden Einkommens und dem persönlichen Steuersatz ab.
Was oft übersehen wird: Selbst wenn man über die gesamte Laufzeit Steuern spart, wird dieser Vorteil in der Regel durch die Fallstricke 2 bis 7 mehr als aufgezehrt. Die Steuerersparnis ist also häufig teuer erkauft und kontraproduktiv.
Experten-Tipp: Beiträge in eine Rürup-Rente können nur bis zu einem bestimmten Höchstsatz als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Falls Sie in die gesetzliche Rente oder ein Versorgungswerk einzahlen, kann es sein, dass Ihr Freibetrag zu einem großen Teil ausgeschöpft ist. Zusätzliche Zahlungen in eine Rürup-Rente führen dann nicht zu weiteren Steuererstattungen.
2
Aus einer Rürup-Rente kommen Sie nicht lebend heraus (Ausnahme siehe unten)
Die Rürup-Rente (Basisrente) ist eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Sie ist ähnlich konzipiert wie die gesetzliche Rente. Mit einem großen Unterschied: Die Rürup-Rente ist kapitalgedeckt. Man kann sich das angesparte Kapital aber nicht auf einen Schlag auszahlen lassen. Man erhält im Ruhestand zwingend eine monatliche Rente.
Kündigen kann man eine Rürup-Rente auch nicht. Man kann nur die Beiträge reduzieren. Oder den Vertrag komplett beitragsfrei stellen. Die hohen jährlichen Verwaltungskosten fallen trotzdem weiter an.
Experten-Tipp: Falls Sie überrascht sind, dass man eine Rürup-Rente nicht kündigen kann, dann sind Sie nicht allein. Vielen unserer Mandanten wurden nicht gut genug erklärt, dass sie bei einer Rürup-Rente keine Einmalzahlung erhalten können. Der einzige Notausgang ist der Widerrufsjoker.
3
Oft hohe Kosten und niedrige Renditen
Viele Rürup-Verträge haben hohe Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Kapitalanlagekosten. Nicht selten versickern 15 % bis 40 % der Beiträge als Kosten.
Das Ergebnis: 72 % der von uns untersuchten Rürup-Renten waren im Minus. Das heißt, der aktuelle Vertragswert lag unter der Summe der gezahlten Beiträge. Selbst “gute” Verträge erreichen in unserer Erfahrung selten mehr als 3 % Rendite pro Jahr. Nur wenige Verträge erreichen also eine Verzinsung, die oberhalb der Inflationsrate liegt.
Experten-Tipp: Seit 2008 müssen die Versicherer die Kosten im sogenannten Produktinformationsblatt (PIB) offenlegen. Die schiere Menge an unterschiedlichen Kostenarten, z. B. Alpha-Kosten, Beta-Kosten, Gamma-Kosten oder Kapitalanlagekosten wird Sie möglicherweise überraschen.
4
Sie müssen in vielen Fällen so alt werden wie eine Schildkröte
Lonesome George kennen Sie vielleicht aus dem Fernsehen. Er war die letzte Galapagos Riesenschildkröte. 2012 ist er im Alter von über 100 Jahren gestorben. Er war gewissermaßen der Johannes Heesters (verstorben 2011 mit 108 Jahren) unter den Schildkröten.
Hätten George oder Johannes Heesters eine Rürup-Rente gehabt, dann hätten Sie möglicherweise zu dem kleinen Prozentsatz von Rürup-Kunden gehört, für die sich der Vertrag finanziell gelohnt hätte.
Für die meisten Menschen lohnt sich die Rürup-Rente finanziell aber nicht, weil die monatlichen Rentenzahlungen oft sehr gering sind. Denn die Versicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet, vorsichtig zu kalkulieren. Das bedeutet, dass man sehr alt werden muss, bis man das eingezahlte Geld in Form von Rentenzahlungen zurückbekommt.
Experten-Tipp: Ihre spätere Rentenhöhe wird durch den sogenannten Rentenfaktor Ihrer Rürup-Rente bestimmt. Viele Rentenfaktoren liegen um die 20 oder sogar darunter. Das bedeutet, dass man über 40 Jahre Rente beziehen muss, um seine eingezahlten Beiträge als Rente zurückzuzahlen.
Achtung: Falls Ihr Rentenfaktor (deutlich) höher ist, ist das nicht unbedingt ein Anlass, sich die Hände zu reiben. Es besteht das Risiko, dass der Rentenfaktor gekürzt werden könnte (siehe nächster Fallstrick).
5
Ihre Rente ist in vielen Fällen nicht “garantiert” und auch nicht “sicher”
Eine Rentenversicherung schließt man in der Regel ab, weil man eine sichere und garantierte Rente haben will. Das ist verständlich, denn man möchte natürlich nicht, dass einem im hohen Alter das Geld ausgeht.
Viele Rentenversicherungen haben ein dunkles Geheimnis. Die Rentenzahlungen sind nicht “sicher” und nicht “garantiert”. Der Versicherer kann in bestimmten Fällen Ihre vertraglich vereinbarte Rente kürzen. Ohne Ihre Zustimmung. Bis zum letzten Tag vor Ihrem Renteneintritt. Kaum zu glauben, aber leider wahr: Das ist gesetzlich so geregelt und legal. Wir haben schon Verträge begutachtet, bei denen die Rentenleistung zwei Mal gekürzt wurde. Und zwar von einem der führenden Versicherer in Deutschland. Dieser Kunde bekommt jetzt rund 30 % weniger Rente als ursprünglich vereinbart.
Experten-Tipp: Zahlreiche Versicherer haben das Interesse am Versicherungsgeschäft verloren und ihre Kunden verkauft. Zum Beispiel an ausländische Finanzinvestoren. Da fragt man sich: Was weiß der Versicherer, was ich nicht weiß?
Hier eine Liste der Versicherer, die in der Vergangenheit Bestände verkauft haben bzw. einen Verkauf versucht haben: ARAG, Asstel, AXA, Basler Leben, Clerical Medical, Delta Lloyd, Entis (neuer Name), ERGO, Generali Leben, Hamburg Mannheimer, Heidelberger Leben, Mannheimer Leben, Proxalto (neuer Name), Scottish Widows (neuer Name), Skandia, Victoria und Volksfürsorge.
6
Ihre Familie geht eventuell leer aus
Eine Rürup-Rente kann weder übertragen noch vererbt werden. Falls man während der Ansparphase verstirbt, ist das Geld verloren und kommt den anderen Versicherten zu Gute.
Man kann jedoch in gewissen Fällen einen zusätzlichen Hinterbliebenenschutz vereinbaren. Dies ist für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder möglich. Bei Tod des Versicherten in der Ansparphase fließen dann die Beiträge minus Kosten an die Hinterbliebenen (sogenannte Beitragsrückgewähr). Es kann außerdem eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden
Achtung: Den Hinterbliebenenschutz lässt sich der Versicherer natürlich zusätzlich bezahlen. Genauer gesagt, die Kosten gehen zu Lasten Ihrer Rentenhöhe.
Experten-Tipp: Beim Hinterbliebenenschutz muss man ganz genau hinsehen. Selbst wenn ein Schutz vereinbart wurde, gilt oft eine sogenannte Rentengarantiezeit. Das heißt, die Hinterbliebenenrente wird nur für eine begrenzte Zeit bezahlt, zum Beispiel für 10 Jahre.
7
Die Versicherungsbranche verdient sich auf Ihre Kosten eine goldene Nase
Nachdem Sie die Fallstricke von Rürup-Renten kennengelernt haben, fragen Sie sich möglicherweise, wie es sein kann, dass es Millionen von Rürup-Renten in Deutschland gibt.
Meine persönliche Vermutung: Mit Rürup-Renten verdient die Versicherungsbranche viel Geld. Besonders perfide: Rürup-Renten sind finanzielle Zwangsjacken, weil sie unkündbar sind.
In der Versicherungsbranche gilt die Regel: “Versicherungen werden nicht GEkauft, sondern VERkauft.” Mit anderen Worten, niemand wacht morgens auf und denkt sich: “Klasse, heute gehe ich zum Versicherungsvermittler und schließe eine Rürup-Rente ab. Hoffentlich ist da keine Warteschlange, denn ich kann es kaum erwarten!”.
Genau das Gegenteil ist der Fall. Der Verkauf von Versicherungen ist harte Arbeit. Zum Einsatz kommen nicht selten ausgeklügelte Verkaufstechniken. Die Grenzen zur Manipulation können fließend sein. Deshalb überrascht es auch nicht, dass der Beruf des “Versicherungsvertreters” so einen schlechten Ruf hat. In Umfragen nach den vertrauenswürdigsten Berufen landet er regelmäßig auf dem letzten Platz.
Und weil der Verkauf von Versicherungen so schwierig ist, wird er auch sehr gut bezahlt. Faustformel: Versicherungsverkäufer und Makler erhalten in vielen Fällen 4 % Provision auf die gesamte Versicherungssumme. Bei einer 200.000 Euro Rürup-Rente sind das 8.000 Euro einmalig.
Hinzu kommen zusätzliche Provisionen, falls der Vertrag eine jährliche Beitragserhöhung hat (sogenannte Dynamik). Und dann fließt jedes Jahr die sogenannte Bestandspflegeprovision. In Summe verdient ein Versicherungsverkäufer bei vielen langlaufenden Verträgen eine fünfstellige Summe. Kein schlechter Stundenlohn.
Die Versicherer selbst kassieren zusätzlich ein Vielfaches davon. Zum Beispiel Verwaltungskosten, Risikokosten oder Kickbacks von Fondsgesellschaften. Die gesamten Kosten können zwischen 15 % und 40 % der gesamten Beiträge betragen.
Experten-Tipp: Viele Versicherungsvermittler empfehlen eine Rürup-Rente in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Dies ist der heilige Gral der Provisionsmaximierung.
Dadurch wird eine unflexible und unkündbare Rürup-Rente zur Altersvorsorge mit einer wichtigen Risikoabsicherung gekoppelt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt: Auf die BU fallen selbstverständlich zusätzliche Abschlussprovisionen an. Durch die Koppelung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung wird außerdem eine Beitragsfreistellung unwahrscheinlich. Denn durch eine Beitragsfreistellung entfällt der Schutz gegen Berufsunfähigkeit.
Was Kunden oft verschwiegen wird: In vielen Fällen lässt sich eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Oder die Rürup-Rente und die Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich voneinander trennen.
Und jetzt?
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Die 3 größten Nachteile der Rürup‒Rente
und die häufigsten Gründe unserer Kunden,
warum sie ihre Rürup‒Rente beenden wollten
Mickrige Renten
Die monatlichen Renten sind oft sehr gering und man muss sehr alt werden, damit der Vertrag sich lohnt.
Keine Kapitalauszahlung
Bei Vertragsende ist nur eine Verrentung des angesparten Kapitals möglich. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.
Hohe Kosten
Rürup‒Renten sind häufig mit so hohen Kosten belastet, dass die Steuervorteile komplett aufgezehrt werden.
Über Achim Teske
Finanzplaner & Unabhängiger
Honorar-Anlageberater
Achim Teske war Investmentbanker in London und Singapur und ist seit über 25 Jahren professioneller Anleger und Berater.
Seit 2016 berät er Unternehmen zum Thema moderne betriebliche Altersvorsorge und vermögende Privatkunden in den Bereichen Altersvorsorge und Vermögenserhalt.
2019 wurde Achim Teske in den DIN‒Normenausschuss für Finanzdienstleistungen berufen.
Er ist regelmäßiger Interviewgast in der nationalen Presse, z. B. der Süddeutschen Zeitung und DIE ZEIT.
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Was ihn von den anderen 99 % unterscheidet:
Als Partner der Honorarfinanz AG ist Achim Teske einer von circa 250 unabhängigen Honorar-Anlageberatern in Deutschland.
Er hat sich freiwillig gesetzlich dazu verpflichtet, keine Provisionen anzunehmen. Wie ein Steuerberater oder Anwalt arbeitet er nur auf Honorarbasis.
Pressespiegel
Als unabhängiger Honorar‒Anlageberater wird Achim Teske regelmäßig von führenden Medien zu aktuellen Kapitalmarktthemen befragt. Hier finden Sie eine Auswahl seiner Veröffentlichungen in Zeitungen, Magazinen und Online‒Portalen.
Die ZEIT
Vorsorge für das Geld von Morgen (10.10.2025)
cash
Rendite des US-Aktienmarkts laut Studie langfristig relativ gering (26.09.2025)
Süddeutsche Zeitung
Diese fünf Fehler sollten Neuanleger vermeiden (10.09.2025)
DIE ZEIT
Der Mix machts (22.05.2025)
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